Das Ferienhaus mit 117qm Wohnfläche und 368qm Grundstückgröße befindet sich in der Gemeinde Siegsdorf in ruhiger, sonniger Ortsrandlage mit Südausrichtung und freiem Blick in das Alpenvorland.
Bis zum Ortskern Siegsdorf sind es ca. 5 Autominuten. Die nahegelegene BAB München-Salzburg ist ebenfalls in 5 Autominuten erreichbar. Die Kreisstadt Traunstein erreicht man in 10 Minuten. Das Grundstück ist erschlossen mit Kanal, Wasser, Straße und Strom.
Das Haus eignet sich hervorragend zur Ferienvermietung für bis zu 8 Personen oder als Zweitwohnsitz in den Alpen.
Das Haus wurde 1974 errichtet und 2000 umfassend modernisiert. Es befindet sich in sehr gutem und gepflegtem Zustand.
Das Feriendomizil besteht aus einem großzügigen Wohnzimmer (38qm) mit vollausgestatteter integrierter Küche, einer ca. 21qm großen Dachterrasse mit Bergpanorama und Markise, 4 Schlafzimmern, 2 Duschbädern und einem Abstellraum.
Innerhalb des Hauses führt eine Treppe in das ausgebaute helle Souterrain (bestehend aus Schlafzimmer (28qm), Bad mit Dusche und Abstellraum) mit ebenerdigem Ausgang zur überdachten Südterrasse.
Hervorzuheben sind das Alpenpanorama, die absolut sonnige & ruhige Lage sowie die Helligkeit in sämtlichen Räumen.
Im Jahre 2000 wurden umfangreiche Sanierungen vorgenommen:
– Erneuerung beider Bäder inkl. Dusche und Waschmaschine
– Einbau großer neuer „Velux“-Dachfenster im Wohnbereich und Bad
– Erneuerung sämtlicher Fenster und Einbau hochwertiger Panorama-Terrassenschiebetüren
– Erneuerung der gesamten Dacheindeckung und Isolierung
– Neuer Birkenholzparkettboden
– Erneuerung der Küche inkl. sämtlicher Eletrogroßgeräte (Geschirrspüler, Herd, Abzug, Kühlschrank, usw.)
– Erneuerung der gesamten Hauselektrik inkl. Fernsteuerung der Heizung und Lampen von unterwegs via Wifi
– 2020: Erneuerung der Holzdachterrasse mit hochwertigem und langlebigen Cumaru-Holzdielen (extrem witterungsbeständig)
Rund ums Haus befinden sich schöne Freisitze mit Blick in die Natur. Das Haus Typ Oslo befindet sich im „Ferienpark Vorauf“ in Siegsdorf. Laut Gemeindesatzung sind hier nur Zweitwohnsitze zugelassen. Es müsste also anderweitig noch ein Erstwohnsitz zur Verfügung stehen.






















